Grundsätze für die Vergabe finanzieller Förderungen durch die Wüstenrot Stiftung

Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen.

Wir stellen unseren Antragsprozess um

Bitte nutzen Sie für einen Förderantrag künftig unser digitales Antragsformular, das ab Ende Oktober 2024 über unsere Website abrufbar sein wird.

Wir bitten darum, vor dieser Umstellung keine Förderanträge per E-Mail an uns zu schicken.