Grundsätze für die Vergabe finanzieller Förderungen durch die Wüstenrot Stiftung

Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen.

Bitte lesen Sie sich die Grundsätze für die Vergabe finanzieller Förderungen durch und reichen Sie Ihren Antrag nur ein, wenn er diesen entspricht.