Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der schriftlichen Förderzusage:
- Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Wüstenrot Stiftung (zu diesem Zeitpunkt muss die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert sein). Ein Anspruch auf Zuwendung entsteht erst durch die Anerkennung der in der Fördervereinbarung genannten Bedingungen samt Fördergrundsätze mittels Unterschrift.
Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mittel:
- Zusendung einer Bestätigung über die Geldzuwendung (im Original, nicht per E-Mail oder Fax) im Sinne des §10b EStG gemäß gültigem amtlichen Vordruck.
Drei Monate nach Abschluss des Förderprojekts:
- Nachweis der zweckgebundenen Verwendung der Mittel in elektronischer Form (ein PDF-Dokument): Der Verwendungsnachweis enthält eine Auflistung aller im Zuge des Projekts getätigten Ausgaben. Kopien der entsprechenden Rechnungen, mindestens in Höhe der gewährten Fördersumme, sind dem Verwendungsnachweis beizulegen. Sind zum Ende des Projekts Fördermittel nicht verausgabt worden, müssen diese an die Wüstenrot Stiftung zurücküberwiesen werden.
- Schriftlicher Bericht über den Ablauf des Projekts, dessen Ergebnisse, die Erreichung der gesetzten Ziele sowie die voraussichtliche langfristige Wirkung (ca. 2 DIN-A4 Seiten). Wir freuen uns auch über eine Darstellung der Probleme, die Ihnen im Laufe des Projekts begegnet sind, und die daraus gewonnen Erkenntnisse für zukünftige Projekte Ihrer Institution.
- 1-5 digitale Fotos (honorarfrei verwendbar), einschließlich der Angaben zu den Bildrechten.
Bei Bedarf:
- Zwischenberichte und Verwendungsnachweise während der Projektlaufzeit, die Möglichkeit, Projekte vor Ort zu begutachten oder Stellungnahmen von Projektinvolvierten müssen der Wüstenrot Stiftung auf Anforderung gegeben werden.
Die finanzielle Förderung darf ausschließlich gemäß der Fördervereinbarung eingesetzt werden. Die Mittel müssen wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden.
Die Wüstenrot Stiftung darf die Ergebnisse und Berichte der geförderten Projekte unter Angabe der Autoren veröffentlichen ohne dass daraus ein Entgeltanspruch für den/die Förderempfänger*in entsteht. Der/die Förderempfänger*in sichert zu, dass überlassenes Dokumentations- und Bildmaterial keine Rechte Dritter verletzt und stellt die Wüstenrot Stiftung insoweit vorsorglich von Ansprüchen Dritter frei.
Die von der Wüstenrot Stiftung gewährten finanziellen Förderungen sind zweckgebunden. Förderempfänger*innen sind verpflichtet, Fördermittel ausschließlich entsprechend des beantragten Zweckes und für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke gemäß Abgabenordnung zu verwirklichen. Als gemeinnützige Institution betreibt die Wüstenrot Stiftung kein Sponsoring und erwartet für ihre finanzielle Zuwendung keine Gegenleistung. Da die Sichtbarmachung der Projektergebnisse in der Öffentlichkeit begrüßt wird, kann in diesem Zusammenhang gerne auf die finanzielle Förderung der Wüstenrot Stiftung hingewiesen werden. Die Art und Weise der Sichtbarmachung der Wüstenrot Stiftung im Zusammenhang mit der Förderung bitten wir mit uns abzustimmen.