Rechtsfolgen der Enteignungen von Grundbesitz und Wohngebäuden in der ehemaligen DDR zwischen 1949 und 1990 (Buch)
Vergriffen
Beschreibung
214 Seiten
Wüstenrot Stiftung [Hg.], Karl Heinrich Friauf und Michael Horscht (Autoren), DVA, Stuttgart 1993, ISBN: 3-421-03203-3, kostenlos
Als Haupthindernis für den wirtschaftlichen Aufschwung in den fünf neuen Bundesländern werden meist die ungeklärten Eigentumsfragen angesehen. Die Behandlung der in der ehemaligen DDR durchgeführten Enteignungen erweist sich denn auch als ein komplexes, schwierig zu lösendes Problem, dessen Abwicklung wohl noch Jahre dauern wird.
Karl Heinrich Friauf beleuchtet in seinem, im Auftrag der Wüstenrot Stiftung angefertigten, Gutachten die gesetzlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung für den Bereich Grundbesitz und Wohngebäude getroffen wurden. Er geht dabei ein auf den Einigungsvertrag, das Vermögensgesetz, das Investitionsgesetz und den Rahmen für das noch zu verabschiedende Entschädigungsgesetz. Neuere Gesetze, wie das zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz und die neuesten Investitionsvorfahrtsregelungen, die nach Abschluss des Gutachtens verabschiedet wurden, werden in einem Vorwort kurz erläutert. Friauf gibt ferner einige Hinweise auf erste Entscheidungen der Rechtssprechnung.
Nach einer Klärung der wichtigsten Begriffe – wie Enteignung, Sozialisation, Konfiskation etc. – , führt Friauf eine Bestandsaufnahme der Eigentumsrechtsordnung und der Enteignungspraxis in der ehemaligen DDR in der Zeit zwischen dem 7.10.1949 und dem 2.10.1990 durch. Zwar waren auch im DDR-Recht in vielen Fällen von Enteignungen Entschädigungen vorgesehen, doch waren diese niedrig und es wurden große Unterschiede gemacht zwischen Eigentümern aus dem Westen und solchen aus der DDR.
Neben einem breiten Spektrum an gesetzlichen Regelungen, die den Privatbesitz von Grundstücken und Wohngebäuden stark einschränkten, wurden verbreitet sogenannte „kalte Enteignungen“ durchgeführt, indem Besitzer von Mietwohnhäusern mit Hilfe des Mietrechts wirtschaftlich dazu gezwungen wurden, ihren Besitz an den Staat abzutreten. Friauf gibt am Rande auch einen Ausblick auf die allgemeine Situation des Wohnungswesens in der DDR.
Einen wichtigen Stellenwert im Werk nimmt die Untersuchung der Bedeutung der im Grundgesetz festgeschriebenen Eigentumsgarantie im Prozess der Wiedervereinigung ein. Dies gilt insbesondere bei der Schaffung der Regelungen des Einigungsvertrags und der damit zusammenhängenden speziellen Vorschriften. Friauf erläutert einige besonders hervorzuhebende Eckwerte der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Die zentrale Frage im Gutachten ist: „In welchem Maß ist ein Schutz der in der ehemaligen DDR enteigneten Eigentümer aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten?“. In diesem Zusammenhang werden die Regelungen des Einigungsvertrags auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt. Problematisch ist hier vor allem der Ausschluss der Rückgabe von Grundstücken, die in der Besatzungszeit vor 1949 enteignet wurden.
Im Einigungsvertrag ist der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ vorgesehen. Die neueren Gesetze haben sich von diesem Grundsatz zum Teil abgewendet, um eine Vorfahrtsregelung für Investitionen zu ermöglichen. Friauf erläutert die im Vermögensgesetz vorgesehenen Ansprüche auf Rückgabe oder Entschädigung – durch Ersatzgrundstück oder in Geld. Er gibt Hinweise zur Organisation und Durchführung des Vermögensgesetzes und äußert unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Investitionsvorfahrtsregelungen.
Nach einem Seitenblick auf die rechtliche Entwicklung des Wohnungswesens in den fünf neuen Bundesländern erläutert das Gutachten ferner, was bei den Entschädigungsmodalitäten im noch ausstehenden Entschädigungsgesetz zu erwarten ist. Streitpunkt bei der Regierung ist hier vor allem die Entschädigungshöhe – zwischen steuerlichem Einheitswert und tatsächlichem Verkehrswert der Grundstücke – sowie die Finanzierung dieser Ausgaben.
Das Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers stellt eine hervorragende Grundlage für alle Personen dar, die in der Rechtberatung oder in der Rechtssprechung mit diesen Fragen befasst sind. Es gibt aber auch Politikern wichtige Denkanstöße wie die zum Teil erheblichen Regelungsspielräume ausgefüllt werden können.
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Am 21. September wird im @museum_folkwang die inzwischen 14. Ausgabe der Dokumentarfotografie Förderpreise 14 der @WuestenrotStiftung eröffnet. Kuratiert wurde sie dieses Mal von Matthias Gründig @eelvshuman, der bis 2022 bei uns an der @folkwang_uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war.
In der Ausstellung beleuchten die vier Preisträger:innen @JanaBauch, @Marc_Botschen, @Ramona_Schacht und Dudu Quintanilha zwischen Archivmaterial, künstlerischen wie journalistischen Praktiken und bewusster Inszenierung verschiedene Positionen im Feld des Dokumentarischen. Im Zentrum der fotografischen und filmischen Arbeiten stehen Fragen nach Prozessen der Kollektivierung ebenso wie nach dem Subjekt, nach Körper und Geschlecht, Genealogie und soziopolitischer Bedingtheit. Das wird ein ziemlich bunter, spannender Mix.
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In cooperation with the Wüstenrot Foundation, Museum Folkwang will present new works by Jana Bauch, Marc Botschen, Dudu Quintanilha and Ramona Schacht from 22 September 2023 to 1 January 2024, which were created as part of the "Documentary Photography Award 14". The artists deal with people in historical as well as current social structures in different ways. Come by on 21 September at 7 p.m. and celebrate the opening with us! The artists will be present. Free admission.
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In Zusammenarbeit mit der Wüstenrot Stiftung präsentiert das Museum Folkwang vom 22. September 2023 bis 1. Januar 2024 neue Arbeiten von Jana Bauch, Marc Botschen, Dudu Quintanilha und Ramona Schacht, die im Rahmen der „Dokumentarfotografie Förderpreise 14“ entstanden sind. Die Künstler:innen setzen sich in unterschiedlicher Weise mit dem Menschen in historischen sowie aktuellen sozialen Gefügen auseinander. Kommt am 21. September, um 19 Uhr, vorbei und feiert mit uns die Eröffnung! Die Künstler:innen sind anwesend. Eintritt frei.
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Bilder/Images:
1. Ramona Schacht, o. T., Detail (Mitarbeiterinnen des Textillabors: S. Rizvanova und V. Kuzmina, Modedesignerinnen, M. Kukushkina, Arbeiterin, Textilfabrik R. Luxemburg, Kyiv 1957, TsDKFFA, Ukraine), 2023, aus der Sektion „Belehrungen“ innerhalb der Werkserie PICTURES AS A PROMISE (p.a.a.p.), 2022 – fortlaufend © Ramona Schacht
2. Dudu Quintanilha, Das Leben ist vorbei, Still aus dem Video Unstable Group, 2023 © Dudu Quintanilha
3. Marc Botschen, Die Richtigkeit s6_30 aus der Werkserie Soft Pass, 2023 © Marc Botschen
4. Jana Bauch, Ronnie, 2021, aus Y-Topia, 2021–2023 © Jana Bauch
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📣Unsere neue Studie ist erschienen!
"Neu im Dorf - Wie der Zuzug das Leben auf dem Land verändert"
Seit einigen Jahren ziehen die Menschen in Deutschland wieder häufiger aufs Land. Überfüllte Großstädte, steigende Mieten und der Trend zum Homeoffice machen den Umzug ins Grüne für viele attraktiv – vor allem für junge Familien. Das Berlin-Institut und die Wüstenrot Stiftung haben in der 2022 veröffentlichten Analyse „Landlust neu vermessen“ die Wanderungsstatistiken der vergangenen Jahre untersucht. Darauf aufbauend beschreibt die Studie „Neu im Dorf“, wie der Zuzug das Leben auf dem Land verändert. Dazu haben wir sechs Gemeinden besucht und mit zahlreichen Menschen gesprochen.
Der Zuzug kann neuen Schwung in ländliche Gemeinden bringen, die vormals schrumpfende Einwohner:innenzahlen zu verzeichnen hatten. Doch neue Bewohner:innen bringt auch neue Herausforderungen. Welche Gemeinden besonders zulegen und wie es gelingt, das Zusammenleben zu gestalten, beschreibt die Studie: Neu im Dorf – Wie der Zuzug das Leben auf dem Land verändert.
Die Studie kann kostenfrei bestellt oder herunterladen werden
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