Ziele des Programms
Die Wüstenrot Stiftung engagiert sich seit über 20 Jahren im Rahmen ihres Denkmalprogramms für den Erhalt und die zukunftsfähige Nutzung herausragender Baudenkmale in Deutschland. Das Programm gilt weithin als beispielgebend. Zum Renommee des Denkmalprogramms haben nicht zuletzt die ExpertInnen beigetragen, die die Wüstenrot Stiftung in allen Phasen der Planung und Instandsetzung hinzuzieht. Seit 2010 konzentriert sich die Stiftung im Denkmalprogramm auf Projekte aus der Zeit von 1945 bis 1980. Die Architektur der sogenannten Nachkriegsmoderne wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Hauptgründe für ihre vielfach negative Bewertung sind ihre oft eingeschränkte Funktionalität für gegenwärtige Nutzungsansprüche und die aufgrund einer ungünstigen Energiebilanz und der veralteten technischen Infrastruktur mangelnde Wirtschaftlichkeit. Darüber hinaus erfolgt ihre Ablehnung häufig aber auch aus ästhetischen Gründen.
Noch fehlt vielen das Verständnis für diese vergleichsweise jungen Bauten wie auch die Kenntnis der Bedingungen, unter denen insbesondere in den Jahren des Wiederaufbaus in Ost und West ein neues Bauen aus den Trümmern erwuchs: Günstige, gelegentlich allerdings minderwertige und kurzlebige Materialien, seinerzeit experimentelle Technologien, betont serielle oder individuelle Baulösungen und eine bewusst reduzierte oder expressive Formensprache charakterisieren den quantitativ noch immer großen Baubestand der Nachkriegsjahrzehnte. Es steht außer Frage, dass unter den neuen sozialen und städtebaulichen Rahmenbedingungen auch in dieser Epoche herausragende Bauwerke entstanden, die in Material, Konstruktion und Form den Optimismus eines kulturellen Neubeginns nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zum Ausdruck bringen.
Es ist deshalb dringlich, über den Umgang mit diesem aktuell gefährdeten Baubestand, seinen potenziellen Denkmalwert und die Strategien seiner Erhaltung und Nutzung nachzudenken und dafür exemplarische Konzepte zu entwickeln. Dabei geht es nicht nur um die Optimierung des Sanierungsaufwandes, der notwendig ist, um diese Bauten heutigen Nutzungsansprüchen und bauphysikalischen Normen anzupassen. Ebenso wichtig für den Erhalt eines Gebäudes ist sein „Image“ und die damit verbundene Wertschätzung in der breiten Öffentlichkeit, die derzeit noch häufig durch Vorurteile beeinträchtigt wird. Daher sind aufklärerisches Wirken und Werben für die besonderen Leistungen und Qualitäten der Architektur der Nachkriegsmoderne im Sinne ideeller Inwertsetzung erste wichtige Maßnahmen für das materielle Bewahren.
Federführend im öffentlichen Diskurs der Zivilgesellschaft müssen ExpertInnen der Architektur, der Bau- und Kunstgeschichte sowie der Denkmalpflege diese drängende Aufgabe übernehmen. Sie stehen damit wie auch mit den praktischen Herausforderungen des Erhalts und der Instandsetzung vor neuen Aufgaben. Um den hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs auf diesem Gebiet zu fördern, lobt die Wüstenrot Stiftung seit 2015 Promotionsstipendien aus.
Wer ist angesprochen?
Gefördert werden Forschungsvorhaben, die Gebäude, Ensembles oder die Freiraumgestaltung der Nachkriegsmoderne, ihre Entstehung, Ästhetik und Bedeutung, zum Gegenstand haben oder sich mit Fragen der Sanierung, etwa der energetischen Ertüchtigung oder der Nutzungsanpassung, der Bewahrung ihrer Authentizität oder ihrer gezielten Transformation beschäftigen. Damit reicht das Spektrum der Themen von Problemen der Bestandssicherung über monografische Studien zum Werk einzelner Architekt/innen bis hin zu methodischen Grundsatzfragen der Denkmalpflege im Wandel gesellschaftlicher Wertorientierungen und im Wechsel der Generationen – um hier nur einige Stichworte zu nennen.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Unterstützung von Forschungsvorhaben aus folgenden Disziplinen:
- Architektur
- Städtebau
- Denkmalpflege/Denkmalvermittlung
- Kunst- und Kulturwissenschaften
- Gesellschaftswissenschaften
Verbunden mit der Förderung ist ein jährliches Kolloquium, zu dem die Stipendiaten/innen zur Vorstellung ihrer Forschungsarbeiten und zur Diskussion eingeladen werden.
Voraussetzungen
Berücksichtigt werden Bewerber/innen:
- die durch ihre Studienleistungen und Examensergebnisse ausgewiesen sind
- deren Dissertationsvorhaben einen wissenschaftlich relevanten Gegenstand aus den oben genannten Themenfeldern untersuchen und ein überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen
- die ihre Promotion an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet haben
- die zum Zeitpunkt ihres zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses das 30. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben. Auf die Ausschlussfrist können angerechnet werden: zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst, Berufspraxis und andere besondere Lebensumstände.
Weitere Informationen:
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